Rechnungsempfang jetzt auch per E-Mail möglich
Mit der Einführung der SEPA-Lastschrift sind einige Veränderungen auf die Verbraucher zugekommen (siehe auch https://www.sepadeutschland.de/de/sepa-lastschrift).
Bei der SEPA-Lastschrift wurde auch dem Verbraucherschutz Rechnung getragen. So müssen Zahlungsempfänger mit der Umstellung 2014 nach derzeitigem Stand den Zahlungspflichtigen zuvor per Brief, E-Mail oder SMS über eine Kontobelastung informieren (Vorabinformation). So soll genügend Zeit eingeräumt werden, das Konto ausreichend zu decken. Ausgenommen von dieser Regelung sind regelmäßige SEPA-Lastschriften in der gleichen Betragshöhe.
Zur Zeit informieren wir Sie, indem wir Ihnen die entsprechende Rechnung per Post zukommen lassen. Diese Rechnung erhält dann den Termin der Kontobelastung.
Aus Kosten- und Umweltgründen würden wir Ihnen gerne die Rechnung nicht mehr mit der Post, sondern per Mail zukommen lassen. Wenn Sie damit einverstanden sind, teilen Sie dieses bitte kurz per E-Mail an